Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 219 "Horstmar/Querstraße"

Die Bergarbeitersiedlung in Lünen Horstmar ist ein Beispiel für den, von der Zeit nach der vorletzten Jahrhundertwende geprägten Arbeiterwohnungsbau. Weitgehend unverändert zeigt sie die damalige Bauauffassung vom Arbeiterhaus und von der Arbeiterwohnsiedlung. Bei aller Vielfalt in der äußeren Erscheinung der Siedlung wurde durch die Gleichartigkeit bestimmter, prägender Gestaltungsmerkmale eine gestalterische Geschlossenheit erreicht. Die geltenden Satzungen dienen bereits der Erhaltung der Gebäude und Sicherung der einstigen Gestaltung.

Gleichzeitig gilt es allerdings, Bedürfnissen der Bewohner nach angemessener und zeitgemäßer Wohnqualität nachzukommen. Im Rahmen der Erarbeitung des nachhaltigen Wohnflächenmanagementsystems wurde die Diskussion um die zukünftige wohnungspolitische Ausrichtung der Stadt angestoßen. Ausgelöst durch den Wunsch nach baulichen Erweiterungen der Gebäude hat sich auch der Ausschuss für Stadtentwicklung vor geraumer Zeit mit der grundsätzlichen Fragestellung beschäftigt, wie Bestände wie die Bergarbeitersiedlung in Horstmar zukunftsfähig umgestaltet werden können, ohne den Siedlungscharakter und den historischen Wert zu zerstören. Die Verwaltung hat daraufhin eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die Möglichkeiten aufgezeigt hat, wie diese Ziele erreicht werden können.

Der Bebauungsplan Lünen Nr. 219 „Horstmar/ Querstraße“ soll nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Umsetzung der Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Gebäuden schaffen.

Verfahrensschritte

  • 02.12.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.02.2016 - 07.03.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 02.06.2016 - 02.07.2016, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.09.2016, Offenlegungsbeschluss
  • 07.11.2016 - 07.12.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.03.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.03.2017, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 10.03.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de