Aufgrund fehlender Nachfrage konnte die beabsichtigte Wohnbebauung gemäß des bestehen-den Planungsrechts, der städtebaulichen Figur und der Gebäudetypologien nicht umgesetzt werden. Da es sich bei der vorhandenen Fläche um eine der wenigen Wohnbauentwicklungsflächen in Lünen-Brambauer handelt, wird eine Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen als sinnvoll erachtet.
Die geplanten Änderungen haben das Ziel einer bedarfsgerechteren und marktgerechteren Bebauung für den Ortsteil. So sollen unter anderem anstelle der festgesetzten Mehrfamilienhäuser, denen jeweils Garagenhöfe zugeordnet sind, nun vorwiegend Einzelhäuser in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen.
-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-