Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 213 "Laakstraße Ost"

Es ist beabsichtigt den aufgegebenen Hallenbadstandort aufzubereiten und einer sinnvollen und nachhaltigen Nachfolgenutzung zuzuführen. Auf Grund der städtebaulichen Vorprägung des Umfeldes und der hervorragenden infrastrukturellen Rahmenbedingungen bietet sich eine Nachfolgenutzung zu Wohnzwecken an diesem Standort an. Inhaltlicher Schwerpunkt des zukünftigen Wohnstandortes soll die Realisierung als hochwertiger Wohnstandort nach neuesten klimaökologischen und energieeffizienten Gesichtspunkten sein.

Das geplante Wohnquartier soll zwischen dem östlich angrenzenden Wohnquartier mit seinen innerstädtisch geprägten Wohnformen (Geschosswohnungsbau/Stadtvillen) und dem westlich angrenzenden zukünftigen Wohnquartier, dass durch großzügige Grundstückszuschnitte und vorrangiger Einzelhausbebauung geprägt werden wird, städtebaulich vermitteln und einen gelungenen architektonischen sowie städtebaulichen Übergang schaffen. Darüber hinaus soll selbstverständlich durch innovatives und energieeffizientes Bauen sowie den Einsatz modernster Technologie zur Energiegewinnung und –einsparung die CO² Bilanz verbessert werden. Insbesondere kommt hier die Fernwärmeversorgung in Betracht. Auf Grund der besonderen städtebaulichen und infrastrukturellen Qualitäten des Standortumfeldes (direkte Nähe zu Kindergarten und Schule) dürfte dieses Wohnquartier insbesondere auch für (junge) Familien interessant sein. Ziel ist es neben den bereits genannten städtebaulichen und architektonischen Zielen v.a. umweltverträgliches Bauen als einen wichtigen Aspekt einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu realisieren.

Verfahrensschritte

  • 01.10.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.11.2013 - 15.12.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 20.11.2014 - 18.12.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 24.02.2015 - 27.03.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.05.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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BebauungsplanBegründungAnlage \"Umweltbelange\" zur BegründungGutachten

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de
  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de