Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Flächennutzungsplan
FNP, 07. Änderung "Wohnbauflächenrevision"

Die 7. Änderung umfasst drei räumlich voneinander getrennte Änderungsbereiche.

1) Das Plangebiet "Wohnbaufläche Viktoria-Siedlung" (Teilbereich A) liegt in der Gemarkung Lünen, Flur 6, 7, und 9. Begrenzt wird der Teilbereich A
im Norden: von der Straße Am Wüstenknapp und der Nordgrenze der Grundstücke an der Westfaliastraße,
im Westen: von der Westgrenze des ehemaligen Sportplatzes,
im Süden: von der Westfaliastraße und der Südgrenze der Grundstücke Zeppelinstraße
und im Osten: von der Zwolle Allee.

2) Das Plangebiet "Friedhof Brambauer" (Teilbereich B) liegt in der Gemarkung Brambauer, Flur 5. Begrenzt wird der Teilbereich B
im Nordosten: von der rückwärtigen Grundstücksgrenze der Häuser am Brüggeweg
im Westen: von der Grenze des Friedhofs
sowie im Süden
und Osten: von der derzeitigen Darstellungsgrenze Öffentliche Grünfläche - Friedhof-.

3) Das Plangebiet "Beckinghausen" (Teilbereich C) liegt in der Gemarkung Beckinghausen, Flur 4 und 5. Begrenzt wird der Teilbereich C
im Norden: von der derzeitigen Darstellungsgrenze Wohnbaufläche,
im Westen: von dem Erschließungsweg für die Anwesen Kreuzstraße 112 a und b,
im Süden: von der Nord- und Ostgrenze des Anwesens Kreuzstraße 112, der rückwärtigen Grundstücksgrenze der Häuser Kamener Straße 227 und 229 und dem Wohnweg Kamener Straße 233 bis 249
und im Osten: von der Stadtgrenze zu Bergkamen.

Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 8,9 ha. Davon entfallen auf den Teilbereich A 7,15 ha (5,46 ha Wohnbauflächenbestand, 1,5 ha Neudarstellung), auf den Teilbereich B ca. 0,97 ha und auf den Teilbereich C ca. 0,8 ha.

Planungsanlass

Gemäß Auftrag aus dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 02.12.2008 zur Priorisierung der kommunalen Flächen bei der Entwicklung von Wohnbauflächen hat die Verwaltung die Verfahren zur Schaffung des Planrechts für eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Sportplatz Wüstenknapp eingeleitet. Im Zuge der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans (5. Änderung "Viktoria I/II") war auch eine Anfrage gemäß § 34 LaPlG zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung für diese zusätzliche Wohnbaufläche zu stellen. Zur zügigen Umsetzung des Projektes ist diese Anfrage frühzeitig (mit Schreiben vom 14.7.2010) an den für die Regionalplanung zuständigen Regionalverband Ruhr (RVR) gestellt worden. Mit Schreiben vom 27.8.2010 ist eine negative Stellungnahme des RVR eingegangen. Es wurde festgestellt, dass die Entwicklung aus Sicht der Regionalplanung aktuell nicht bedarfsgerecht wäre, da die Stadt Lünen über ausreichend Flächenreserven für Wohnzwecke verfüge. Insofern liege ein Verstoß gegen Ziel 7 des gültigen Regionalplans vor.

Abstimmungsgespräche mit dem RVR im Vorfeld hatten gezeigt, dass allerdings ein bedarfsneutraler Flächentausch mitgetragen würde. Das bedeutet, dass für die planerische Entwicklung möglicher Potentialflächen, zu denen der Wüstenknapp zählt, Tauschangebote gegenüber der Regionalplanung erforderlich sind. Flächen mit Planungsrecht (d. h. im FNP als Wohnbauflächen dargestellt), deren Entwicklung aus Sicht der Stadt wegen fehlender Marktakzeptanz oder geringer städtebaulich-planerischer Tauglichkeit aufgegeben werden sollen, können so im Sinne einer Planungsrevision gegen Flächen ohne Planungsrecht ausgetauscht werden, die für die zukünftige Entwicklung der Stadt als Wohnstandort wichtig sind.

- Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. -

Verfahrensschritte

  • 08.02.2011, Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.03.2011 - 31.03.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 31.03.2011 - 28.04.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.08.2011 - 30.09.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.08.2011 - 30.09.2011, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 24.07.2012 - 24.08.2012, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 20.11.2013 - 20.12.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 26.02.2014, Feststellungsbeschluss
  • 26.06.2014, Rechtskraft gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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