Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 057 "Verkehrsflächen Dorfstraße", 1. Änderung

Die evangelische Kirchengemeinde Horstmar hat zum 01.01.2008 die Nutzung des Gebäudes als Gemeindehaus aufgegeben. Da zahlreiche Anfragen für eine Nachfolgenutzung zu Wohnzwecken vorliegen und auch langfristig nicht mit einer Nachfolgenutzung zu Gemeinbedarfszwecken zu rechnen ist, soll die ursprüngliche Gemeinbedarfsfläche für eine Wohnnutzung vorbereitet werden. Die beantragte Wohnnutzung im Bestand fügt sich harmonisch in das bestehende Wohnumfeld ein. Durch die Übernahme der nachbarschaftsprägenden Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet und dem vorhandenen Maß der baulichen Nutzung bleibt die Maßstäblichkeit des Plangebietes zu seinem Umfeld erhalten.

Verfahrensschritte

  • 27.04.2010, Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.04.2010, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
  • 17.05.2010, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.05.2010, Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gem. § 3 (2) BauGB
  • 07.06.2010 - 07.07.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 07.06.2010 - 07.07.2010, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 16.09.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.10.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Plandarstellung
  • Bebauungsplan Lünen Nr. 057 \"Verkehrsflächen Dorfstraße\", 1. Änderung
    Bebauungsplan
Begründung
  • Begründung zum Bebauungsplan Lünen Nr. 057 \"Verkehrsflächen Dorfstraße\", 1. Änderung
    Begründung

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de
  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de