Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Flächennutzungsplan
FNP, Anpassung im Wege der Berichtigung (1)

Der durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte am 12.12.2006 im BauGB neu eingeführte § 13 a "Bebauungspläne der Innenentwicklung" erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Bebauungsplan aufzustellen, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13 a (2) Satz 2).

In der Stadt Lünen sind seit Inkrafttreten sechs Bebauungpläne nach dieser Norm aufgestellt worden, bei denen eine Abweichung von den bisherigen Darstellungen des FNP gegeben ist. Es handelt sich dabei um folgende Pläne:

- Nr. 83 V "Schulzentrum Brusenkamp"
- Nr. 196 "Einkaufszentrum Alstedder Straße"
- Nr. 53 "Marienhospital", 1. Änderung
- Nr. 33 "Innenstadt Südost", 6. Änderung "Kultur"
- Nr. 55 "Süggelstraße", 1. Änderung
- Nr. 200 "NVZ Cappenberger Str. / Wehrenboldstr."

Die bisher durch Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB eingetretenen Änderungen der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan werden durch Anpassung der FNP-Darstellung berichtigt.

Verfahrensschritte

  • 08.12.2009, Mitteilung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de