Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 180 "Kupferstraße", 1. Änderung

Aufgrund des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben die Gemeinden u.a. die Aufgabe, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Rat der Stadt Lünen hat daher in seiner Sitzung am 03.06.2004 den zurzeit gültigen Brandschutzbedarfsplan beschlossen und u.a. folgendes Schutzziel formuliert: "Innerhalb einer Hilfsfrist von 8 Minuten sollen bei einem Wohnungsbrand mit Menschenrettung 80% der Fälle innerhalb des bebauten Stadtgebietes erreichbar sein. Ein Erreichungsgrad von 90% ist anzustreben." Sollte das festgelegte Schutzziel nicht vom jetzigen Standort der Hauptfeuerwache an der Borker Straße gewährleistet werden können, so ist der Standort der Hauptfeuerwache so zu verlegen, dass das Schutzziel erreicht werden kann.

Ein daraufhin von der Stadt Lünen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das angestrebte Schutzziel nicht vom Standort an der Borker Straße erreicht werden kann. Darüber hinaus wurden am jetzigen Standort funktionale Defizite und bauliche sowie sicherheitstechnische Mängel festgestellt, die einen Neubau der Feuerwache dringend erforderlich erscheinen lassen.

Das Gutachten spricht sich daher für einen den zukünftigen Erfordernissen der Hauptfeuerwache entsprechenden Neubau an einem geeigneten Standort im Stadtgebiet aus, um das angestrebte Schutzziel erreichen zu können. Die benötigte Grundstücksgröße wird mit rd. 12.500 m² angegeben.

Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 beschlossen, die derzeitige Feuerwache durch einen adäquaten Neubau zu ersetzen. An die Verwaltung erging daher der Auftrag, geeignete Standorte im weiteren Umfeld des Lindenplatzes auf ihre Eignung für eine neue Hauptfeuerwache zu prüfen. In den folgenden Monaten wurden durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe mehrere Standorte auf ihre feuerwehr- und liegenschaftsspezifische sowie städtebauliche Eignung geprüft. Nach einer intensiven Prüfung wurde die Masse der potentiellen Grundstücke auf Grund verschiedener Restriktionen nicht als geeignet angesehen. Abschließend kristallisierte sich das im rückwärtigen Bereich der Kupferstraße liegende Grundstück als einzig geeignetes Grundstück heraus, da die verkehrliche Anbindung unter feuerwehrspezifischen Belangen als optimal eingeschätzt wurde und über entsprechende Grundstückszukäufe auch eine ausreichende Flächengröße zur Verfügung gestellt werden konnte.

Der geplante Standort liegt innerhalb des Bebauungsplanes Lünen Nr. 180 "Kupferstraße". Die geplante Hauptfeuerwache weicht in einigen Bereichen von den bestehenden Festsetzungen ab, so dass eine Änderung des Planes erforderlich wird.

-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-

Verfahrensschritte

  • 03.02.2009, Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.02.2009, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.02.2009 - 18.03.2009, Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a BauGB
  • 11.08.2009 - 11.09.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.10.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.01.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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  • Herr Alexander Lackmann, Telefon: 02306-104-1851, E-Mail: alexander.lackmann.41@luenen.de
  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de