Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 200 "Nahversorgungszentrum Cappenberger Straße / Wehrenboldstraße"

Die Einzelhandelsentwicklung hat sich in Nordlünen in den letzten Jahren sehr zurückhaltend entwickelt. Der hohe Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern in Verbindung mit einer hohen Pkw-Dichte lassen vermuten, dass die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs auf dem Weg zur Arbeit und im Nahbereich der Innenstadt erfolgt. Lediglich an der Cappenberger Straße befindet sich ein Lebensmittel-Discounter, der jedoch mit einer Verkaufsfläche von ca. 500 m² an seine betriebswirtschaftlichen Grenzen stößt. Des Weiteren ist mit einer Zunahme der Einwohnerzahl in Nordlünen durch Neubauprojekte zu rechnen (bspw. zusätzlicher Wohnungsbau am Vogelsberg - ca. 400 Wohneinheiten).

Der Standort im Kreuzungsbereich Cappenberger Straße / Wehrenboldstraße ist im Nahversorgungskonzept der Stadt Lünen als Nahversorgungszentrum (NVZ) festgelegt. Durch den geplanten Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters und -Discounters sowie die Weiter- oder Umnutzung der vorhandenen Verkaufsfläche des bestehenden PLUS-Marktes soll die Zielsetzung der Entwicklung eines NVZ mit moderner und kundenorientierter Verkaufsfläche realisiert werden. Die Planung sieht eine Gesamtverkaufsfläche in einer Größenordnung von ca. 3.250 m² sowie die hierfür erforderlichen Stellplätzen vor. Sie ist so konzipiert, dass der Neubau des Vollsortimenters und Discounters sowohl in einem als auch in zwei Bauabschnitten (1. Bauabschnitt: Vollsortimenter, 2. Bauabschnitt: Discounter) erfolgen kann.

Um die im Kreuzungsbereich Cappenberger Straße / Wehrenboldstraße / Laakstraße bestehenden und sich durch die Entwicklung des NVZ verschärfenden Probleme zu lösen, ist der Umbau dieser Fläche zu einem Kreisverkehrsplatz geplant. Ein Umbau des Knotenpunktes Cappenberger Straße / Wehrenboldstraße zu einem Kreisverkehrsplatz trägt nachweislich zu einer Verbesserung der Verkehrsqualität für alle Kfz-Verkehrsströme bei. Darüber hinaus sind durch eine Kreisverkehrslösung deutliche Verbesserungen der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erwarten.

-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-

Verfahrensschritte

  • 15.04.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.04.2008, Offenlegungsbeschluss
  • 27.01.2009 - 17.02.2009, Beteiligung der sachberührten Behörden an der Umweltvorprüfung gem. § 13a BauGB
  • 06.03.2009, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.03.2009 - 23.03.2009, Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a BauGB
  • 25.03.2009, Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gem. § 3 (2) BauGB
  • 03.04.2009 - 05.05.2009, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 03.04.2009 - 05.05.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.05.2009, Testat Landesplanerische Anpassung gem. § 34 Abs. 1 LPlG NRW
  • 25.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.06.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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PlandarstellungBegründung
  • Begründung zum Bebauungsplan Lünen Nr. 200
    Begründung

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de
  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de