Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Flächennutzungsplan
FNP, 03. Änderung "Vorrangfläche für Windenergieanlagen"

Das Unternehmen Trianel European Energy Trading plant in Lünen auf einer ca. 25 ha großen Fläche im Stummhafen die Errichtung eines 750 MW-Kohlekraftwerks. Mit ausschlaggebend für die Standortwahl war die Verkehrsanbindung durch Kanal und Bahn. Das Vorhaben ist als Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung in Lünen positiv zu bewerten.

Planungs- und baurechtliche Grundlage für das Kraftwerksprojekt ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Lünen Nr. 80 "Stummhafen". Auf Grund der Dimension des Projektes und der zu erwartenden Umweltauswirkungen ist eine Reihe von Verfahren zur anlagen- und standortbezogenen Genehmigung des Vorhabens erforderlich. Derzeit (Stand Juli 2008) liegen von der zuständigen Genehmigungsbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein positiver Vorbescheid und eine erste Teilbaugenehmigung vor.

Mit der Realisierung dieses Projektes wird die auf Teilen der Fläche dargestellte Vorrangfläche für Windenergieanlagen obsolet. Stattdessen soll eine neue Vorrangfläche dargestellt werden. Untersuchungsraum ist zunächst das gesamte Stadtgebiet.

Alternative Standortsuche:

Unter Anwendung des gültigen Windenergie-Erlasses und der inzwischen einschlägigen Rechtssprechung bezogen auf die Abstände zu schutzwürdigen Nutzungen ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung im Stadtgebiet Lünen kein geeigneter Standort für eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen darstellbar, der die Mindestanforderungen an eine solche Fläche (Größe für mindestens zwei Anlagen bei einer Anlagenhöhe entsprechend dem Stand der Technik) erfüllen und zugleich mit den Zielen des Landschaftsschutzes in Einklang stehen würde.

Die Darstellung von Vorrangflächen dient der räumlichen Steuerung von Windenergieanla­gen, in dem deren Privilegierung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einge­schränkt wird. Eine Verpflichtung zur Darstellung besteht jedoch nicht.

Da die Potenzialanalyse und die nachfolgende städtebauliche Bewertung kein positives Er­gebnis für eine alternative Fläche erbracht haben, soll die (überlagernde) Darstellung der Vor­rangfläche im Bereich Stummhafen ersatzlos wegfallen. Da es dann kein Vorranggebiet in Lünen gibt, sind zukünftig Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen wieder im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

- Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. -

Verfahrensschritte

  • 11.05.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Thomas Berger, Telefon: 02306 104-1509, E-Mail: thomas.berger.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de