Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

zurück

Flächennutzungsplan
FNP, 01. Änderung "Erweiterung von Gewerbeflächen"

Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Lünen (FNP) ist am 03.02.2006 rechtswirksam gewor­den. Für den Planungszeitraum von 2003 bis 2015 stellt der FNP ein Potenzial an nutzbaren Gewerbeflächen von insgesamt ca. 50 ha dar. Der anerkannte Flächenbedarf für diesen Zeit­raum liegt bei ca. 60 ha (entspricht 4,5 ha pro Jahr). Die sich rechnerisch ergebende Differenz sollte durch die Anrechnung eines Anteils von ca. 15 ha an der Fläche Groppenbruch auf Dortmunder Stadtgebiet ausgeglichen werden.

Die Fläche Groppenbruch an der Stadtgrenze Lünen - Dortmund ist im Gebietsentwicklungs­plan (GEP) als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dargestellt mit der Maßgabe einer interkommunalen Entwicklung durch die Städte Dortmund und Lünen. Der Flächennut­zungsplan der Stadt Dortmund vom Dezember 2004 hat diese regionalplanerische Zielsetzung aufgenommen und stellt dort eine gewerbliche Baufläche dar.

Nach der Kommunalwahl im Herbst 2004 ist auf Grund einer Vereinbarung zwischen den Dortmunder Ratsfraktionen der SPD und der Bündnisgrünen eine Entwicklung der Fläche al­lerdings vorerst nicht mehr opportun. Als Reaktion auf diese Situation hat der Rat der Stadt Lünen am 02.06.2005 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Wirtschafts­förderung ein Konzept für die weitere Gewerbeflächenentwicklung beschlossen.

Zentraler Bestandteil dieses Konzeptes ist eine räumliche Erweiterung der beiden bestehen­den Gewerbegebiete "Im Berge-Ost" und "In den Telgen" mit dem Ziel insgesamt ca. 6 bis 7 ha brutto an gewerblich-industrieller Baufläche hinzu zu gewinnen. Diese Größenordnung liegt unterhalb der Bagatellgrenze für eine Änderung des GEP, hat also zunächst auch keine Auswirkungen auf die Darstellung des GIB Groppenbruch.

Für beide Flächen hat der Rat bereits am 07.07.2005 die Aufstellung (B-Plan 194 "Erweiterung Im Berge-Ost") bzw. Änderung (B-Plan 158 "Gewerbegebiet In den Telgen", 1. Änderung) von Bebauungsplänen beschlossen. Gemäß dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher ist im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan ebenfalls zu ändern.

Um das zum Zeitpunkt der Ratsbeschlüsse in der Endphase befindliche Verfahren zur Neuauf­stellung des FNP nicht zu belasten, wurde die Änderung des FNP auf den Zeitpunkt nach Rechtswirksamkeit des neuen FNP verschoben.

- Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. -

Verfahrensschritte

  • 04.07.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Download

Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Thomas Berger, Telefon: 02306 104-1509, E-Mail: thomas.berger.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de