Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

zurück

Flächennutzungsplan
FNP, Aufstellung 2006

Der neue Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lünen ist seit dem 03. Februar 2006 rechtswirksam. Der FNP besteht aus einem Plan im Maßstab 1: 10.000 auf der Grundlage des Deutschen Grundkarte (DGK 5) und einem Erläuterungsbericht.

Der FNP gibt Auskunft über die Absichten der Gemeinde bezüglich der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebiets in den kommenden Jahren. Dabei ist die Nutzung der gesamten Flächen in einer Gemeinde so zu steuern, dass eine möglichst konfliktfreie Flächenverteilung der vorhersehbaren Nutzungsansprüche erreicht werden kann. Die wesentliche Aufgabe des FNP ist es daher, eine ausreichende Flächenvorsorge für künftige Bedarfe unterschiedlicher Nutzungen sicherzustellen. Dabei geht es nicht nur um die Darstellung neuer Flächen für kommende oder andere Nutzungen, sondern auch um die Sicherung und die Festigung der vorhandenen städtebaulichen Struktur sowie vorhandener Grün- und Freiflächenstrukturen.

Um den Anforderungen an eine vorausschauende Gesamtplanung gerecht zu werden, wurde ein "Grünrahmenplan" entwickelt und erarbeitet. Im Grünrahmenplan, der Teil des Erläuterungsberichtes ist, werden Sachverhalte des Flächennutzungsplanes vertieft und erläutert. Dies ist eine notwendige Vorraussetzung, wenn der Flächennutzungsplan in Zukunft auch als Instrument einer stadtökologischen Entwicklungsplanung genutzt werden soll.

Die zeichnerische Darstellung des FNP und der Erläuterungsbericht (Stand 2006) sind im Downloadbereich zu dieser Seite als PDF-Dateien eingestellt. Der FNP wurde bisher dreimal geändert (1., 3. und 4. Änderung zzgl. Berichtigung gem. § 13a (2) Satz 2)! Weitere Änderungen sind im Verfahren.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP ist während der gesamten Laufzeit ausführlich im Internet dokumentiert worden. Diese Dokumentation ist ebenfalls im Downloadbereich als PDF-Datei verfügbar.

- Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. -

Verfahrensschritte

  • 03.02.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Download

PlandarstellungBegründungProtokolleGrünflächenplan

Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Thomas Berger, Telefon: 02306 104-1509, E-Mail: thomas.berger.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de