Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 055 "Süggelstraße", 1. Änderung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, eine ca. 2.300 m² große brach liegende Fläche in gut erschlossener Lage einer höherwertigen Nutzung zuzuführen.

Der Entwurf sieht die Bebauung eines Wohnheimes für 24 Bewohner mit Behinderungen für die Arbeiterwohlfahrt Westfalen e.V. als Träger vor. Darüber hinaus sind zusätzliche Flächen für tagesstrukturierende Maßnahmen vorgesehen, in denen dann 10 externe, nicht mehr werkstattfähige Behinderte aus anderen Einrichtungen des Trägers betreut werden können.


Das Gebäude erhält III Vollgeschosse, wobei der kleinere Gebäudeteil ein Zeltdach und das Hauptgebäude ein Pultdach erhält. Beide werden flachgeneigt ausgebildet. Das Gebäude ist geteilt, so dass der Eindruck vermittelt wird, es handele sich um zwei Gebäude. Ab dem I. OG verbindet ein Glaselement diese beiden Gebäude.

Das unmittelbar an der Hauptverkehrsstraße "Bebelstraße" zukünftig gelegene Gebäude bildet mit seinem III-geschossigen Kubus an dieser Stelle - Eingangsbereich der daran anschließenden Siedlung - eine städtebauliche Marke, die der Umgebung sowie den Zielen der Stadtentwicklung entspricht.

Der Zustand des unmittelbar im Einmündungsbereich liegenden Parkplatzes stellt sich äußerst unbefriedigend dar, so dass im Sinne der Stadtbildpflege hier ein Beitrag zur Attraktivität dieser Fläche durch gestalterische Maßnahmen geleistet werden soll. Die Neugestaltung des zum Wohnheim zugehörigen Parkplatzes wird in diesem Zusammenhang von der Gesellschaft durchgeführt.

Das Plangebiet ist über die Süggelstraße an die Bebelstraße angebunden. Es besteht hier sowohl ein optimaler Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr (für die zukünftigen Bewohner ist dieses Angebot von besonderer Bedeutung) als auch an das überregionale Verkehrsnetz.

Die Planung erfordert keine zusätzliche innere Erschließungsstraße.

-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-

Verfahrensschritte

  • 17.02.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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PlandarstellungBegründung

Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de