Der innerhalb des Plangebietes ansässige Lebensmittel-Discounter beabsichtigt seine Verkaufsfläche von 900 qm auf ca. 1.150 qm zu erweitern. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Lünen Nr. 84 "Zechenstraße", 1. Änderung setzt für den maßgeblichen Standort ein Sondergebiet SO Großflächiger Einzelhandel "Lebensmittel" (Discounter) mit einer max. VK von 900 qm fest. Eine Verkaufsflächenvergrößerung ist auf Grundlage des bestehenden Planrechts somit nicht möglich. Daher soll der Bebauungsplan geändert werden. Die maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche des im FNP dargestellten "Einkaufszentrum (Lebensmittel)" soll durch die 18. FNP-Änderung um 300 qm auf insgesamt 3.800 qm erhöht werden.
Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Lünen Nr. 84 "Zechenstraße", 2. Änderung wird der Änderungsbereich der 18. FNP-Änderung weiter gefasst, da durch die Änderung die maximal zulässige Verkaufsfläche erhöht und somit der komplette Einzelhandelsstandort von der Planänderung erfasst wird. Im Zuge dessen wird die Sondergebietsdarstellung nach Westen und Süden hin plangrafisch entsprechend den Festsetzungen des für den Bereich bereits gültigen Bebauungsplans angepasst.