Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

zurück

Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 229 "Viktoria-Ost" Teil B

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 229 „Viktoria-Ost“ befindet sich östlich angrenzend an die Lüner Innenstadt und umfasst den östlichen Teil des Viktoria-Areals, dem ehemaligen Standort des Bergwerks Victoria I/II. 

In Anbetracht der vielfältigen Restriktionen, denen die Entwicklung der gesamten Viktoria-Fläche unterliegt, verbunden mit dem Anspruch der kurzfristigen Schaffung von Baurecht für die forensische Klinik, wurde der Geltungsbereich in zwei Teilbereiche (Teil A und Teil B) aufgeteilt und zunächst das Verfahren für Teil A fortgeführt.

Teil A umfasst die für die Forensik erforderliche Fläche im Süden des Plangebietes sowie die dafür erforderlichen Erschließungsflächen und den so genannten Canyon. Das Plangebiet für den Teilbereich A weist eine Größe von rund 8,4 ha auf. Der Satzungsbeschluss für Teil A wurde am 25.06.2020 durch den Rat der Stadt Lünen gefasst. Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 24.02.2021 ist der Bebauungsplan Nr. 229 „Viktoria-Ost“ Teil A rechtskräftig.

Teil B umfasst die nördlichen / nordöstlichen Flächen des Viktoria-Areals. Auf einer Fläche von rund 8 ha sollen hier im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Multifunktionsfläche innerhalb des geplanten Landschaftsparks mit Stellplatzanlage, für Wohnbebauung sowie den Quartierstreff für das StadtGartenQuartier geschaffen werden. Eines der damaligen Planungsziele bestand u.a. auch in der Schaffung von Planrecht für nicht wesentlich störende, gewerbliche Nutzungen (hier: Fläche zwischen Gewerbebestand und geplanter Wohnbebauung im Norden). Dieses Planungsziel entspricht jedoch nicht mehr den aktuellen städtischen Zielvorstellungen. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist auf Flächen, die im ursprünglichen Plankonzept einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden sollten, eine ca. 4 ha große Fläche für CEF-Maßnahmen herzurichten, um einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG auszuschließen. Daher wird die Ausweisung von großflächigen Gewerbeflächen im weiteren Planverfahren nicht weiterverfolgt. Aufgrund der nunmehr teilweise abweichenden Planungsziele wurde der Geltungsbereich gemäß der aktuellen Planungserfordernisse angepasst und entsprechend verkleinert. Dies betrifft im Wesentlichen die Flächen für die CEF-Maßnahme, den Gewerbebestand sowie die Teilfläche südlich der Erschließungsstraße. 

Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 229 um ca. 6,6 ha verkleinert, die Gesamtgröße beträgt nunmehr insgesamt ca. 16,4 ha.

Verfahrensschritte

  • 03.05.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.06.2018, Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.06.2018 - 13.07.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 18.04.2019, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 17.05.2023, Offenlegungsbeschluss
  • 12.06.2023 - 14.07.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Download

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de
  • Herr Alexander Lackmann, Telefon: 02306-104-1851, E-Mail: alexander.lackmann.41@luenen.de