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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 224 "Sedanstraße"

Der Bebauungsplan Lünen Nr. 224 "Sedanstraße", welcher die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung der Fläche darstellt, befindet sich derzeit noch in Aufstellung. Dazu ist ein formelles Verfahren nach Baugesetzbuch zu durchlaufen. Eine Interessentenliste und ein Zeitpunkt der Vergabe von Grundstücken liegen derzeit noch nicht vor.

Mit dem Bebauungsplans Lünen Nr. 224 "Sedanstraße" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines klimafreundlichen Baugebietes für Geschosswohnungsbau sowie für Einzelhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Tiny Houses in Lünen-Süd geschaffen. Die geplante Bebauung sollte sich hierbei an der vorhandenen Maßstäblichkeit des Umfelds orientieren. So ist es sinnvoll, den Geschosswohnungsbau vor allem entlang der Sedanstraße, in Ergänzung des vorhandenen Geschosswohnungsbaus, und die Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser auf der neu zu erschließenden Fläche zu realisieren. Die äußere verkehrliche Erschließung der Wohnbaufläche soll über die Sedanstraße sowie die Saarbrücker Straße erfolgen.

 
Das Plangebiet ist ca. 9,1 ha groß und befindet sich im Ortsteil Lünen-Süd zwischen der Sedanstraße, der Saarbrücker Straße und dem Datteln-Hamm-Kanal. Die Fläche wird aktuell im Wesentlichen genutzt als Weidefläche, Grabeland und Gartenfläche. Eine Entwicklung dieser Fläche bedeutet zugleich eine Arrondierung des Siedlungskörpers von Lünen-Süd.
 
Eine Warteliste oder Möglichkeit zur Hinterlegung einer Interessensbekundung für Bauwillige liegen derzeit noch nicht vor.

 

 

 

Verfahrensschritte

  • 27.06.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.07.2018, Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.07.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.07.2018 - 03.09.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.12.2020 - 05.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 26.10.2021, Offenlegungsbeschluss
  • 17.12.2021, Bekanntmachung der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 03.01.2022 - 04.02.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 03.01.2022 - 04.02.2022, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 20.06.2022 - 04.07.2022, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 27.10.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.01.2023, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB

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Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Alexander Bergmeier, Telefon: 02306 104-1439, E-Mail: alexander.bergmeier.41@luenen.de
  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de