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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 225 "Wohnquartier Preußenstraße"

Die ehemals gewerbliche Nutzung des Stahlhandels wurde bereits Ende des Jahres 2013 aufgegeben. Seitdem liegt das Grundstück brach. Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Zeche Preußen II wurde in den 1950er Jahren zum Berglehrlingsheim umgebaut. In den 1990er Jahren erfolgte ein erneuter Umbau des Gebäudes zu Wohnungen. Aktuell steht das Gebäude leer.

Eine örtliche Baugesellschaft hat beide Grundstücke erworben. Die alten Gewerbehallen des ehemaligen Stahlhandels wurden bereits abgerissen. Auf der Fläche soll Wohnbebauung mit sowohl frei finanzierten als auch öffentlich geförderten Wohnungen entwickelt werden. Der Entwurf sieht den Bau von sieben Wohngebäuden mit insgesamt 70 barrierefreien Wohneinheiten vor. Die Gebäude haben jeweils drei Vollgeschosse und ein gestaffeltes Geschoss.

Die Fläche des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Zeche Preußen II soll ebenfalls mit in die Planung einbezogen werden. Die Planung sieht die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Arztpraxis, einer Apotheke, ggf. einem Pflegedienst, einer Tagespflege, einer Wohngemeinschaft und neun Wohnungen vor. Aufgrund der schlechten Bausubstanz und des neu geplanten Nutzungskonzeptes soll das Gebäude abgerissen werden. Ein Großteil der ortsbildprägenden Fassade zur Preußenstraße hin soll jedoch erhalten bleiben und in das neue Gebäudekonzept integriert werden. Dieses sieht einen kreisrunden Baukörper vor, der die Dienstleistungsbetriebe beherbergt. Hinter der alten Fassade des ehemaligen Verwaltungsgebäudes werden die neuen Wohnungen entstehen. Der alte Eingang bleibt erhalten und schafft auf diese Weise eine Verbindung von neuer und alter Architektur.

Die aktuellen Entwicklungen ermöglichen die Brachfläche an der Preußenstraße einer neuen Nutzung zuzuführen. Dies entspricht den Grundsätzen der Bauleitplanung. Demnach ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sollen vorrangig Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere auch Brachflächen gehören.

 

 

 

Verfahrensschritte

  • 10.04.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.03.2019 - 28.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 28.03.2019 - 28.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.11.2019 - 18.12.2019, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 19.11.2019 - 18.12.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 01.07.2020, Rechtskraft

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  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de