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Zur Stadt Linnich

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan, Änderung Nr. 22, Linnich, Teilbereich B, Erkelenzer Straße

Anlass der Planung ist das Einzelhandelskonzept der Stadt Linnich und der damit einhergehende Beschluss, den Einzelhandel in der Art zu steuern, dass sich Betriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf den zentralen Versorgungsbereich beschränken und somit die wohnortnahe Versorgung sichergestellt wird. Im parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 40 soll daher eine Festschreibung der Einzelhandelsbetriebe außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs auf den genehmigten Bestand erfolgen. Geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Betriebe sind denkbar, weitere Ansiedlungen sollen ausgeschlossen werden.

Da auch der bestehende großflächige Einzelhandelsstandort gem. § 11 Abs. 3 BauNVO außer in Kerngebieten nur in dafür festgesetzten Sondergebieten zulässig ist, besteht die Erforderlichkeit der bauleitplanerischen Steuerung. Um auf Ebene des Bebauungsplanes ein Sondergebiet festsetzen zu können, muss auch der Flächennutzungsplan ein entsprechendes Sondergebiet darstellen. Zu diesem Zwecke sind die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes zur Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung und zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlich.

Auch der nicht großflächige Drogeriemarkt wird in das Plangebiet einbezogen, auch hier wird ein Sondergebiet für den Einzelhandel dargestellt. Eine Einbeziehung ist sinnvoll, da sich beide Märkte Grundstücke und Stellplatzanlage teilen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet derzeit gewerbliche Flächen dar. Zur Sicherung des Bestandes als Nahversorgungsstandort soll das Plangebiet als Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel dargestellt werden. Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 40 sollen unerwünschte Entwicklungen wie die Ansiedlung von unverträglichen großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den an das Sondergebiet angrenzenden Gewerbegebieten verhindert und somit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sichergestellt werden.


Ansprechperson

  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 09.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Bekanntmachung und Übereinstimmungsbestätigung

Plandarstellung

Begründung

Feststellungsbeschluss