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Zur Stadt Linnich

Bebauungsplan
Bebauungsplan Körrenzig Nr. 12 "Windenergie Körrenzig"

Ziel und Zweck der Planung

 

Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich aus den Jahren 1999/2000 wies die Stadt Linnich zur Erzielung der Ausschlusswirkung für den übrigen Außenbereich gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erstmals eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen in einer Größenordnung von ca. 38,8 ha aus (Sondergebiet „Konzentrationszone für die Windenergie“). Die Fläche befindet sich an der nördlichsten Spitze des Stadtgebiets, unmittelbar angrenzend an das Gebiet der Stadt Erkelenz. Die Fläche wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Innerhalb der Flächen befinden sich gegenwärtig bereits neun errichtete Windenergieanlagen.

Um der Windenergie mehr Raum zu geben und im Übrigen den im Laufe der Folgejahre maßgeblich von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Planung von Konzentrationszonen mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu entsprechen, ließ die Stadt Linnich in den darauffolgenden Jahren eine Standortuntersuchung erstellen. Entsprechend der dortigen Empfehlung wurden im Zuge der 30. Flächennutzungsplanänderung „Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf, Boslar, Gereonsweiler-Linnich / Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“, die Konzentrationszonen

- Zone 1 Körrenzig-Kofferen-Hottorf: Sondergebiet „Konzentrationszone Körrenzig“ (Bereich der ehemaligen 5. Flächennutzungsplanänderung) und Konzentrationszone „Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ (Bereich der ehemaligen 29. Flächennutzungsplanänderung)

- Zone 3 Boslar: Konzentrationszone „südlich von Boslar“ (Bereich der ehemaligen 28. Flächennutzungsplanänderung)

- Zone 6 Gereonsweiler: Konzentrationszone „nördlich von Gereonsweiler“ (bis zur Entscheidung zur Gesamtausweisung mit den vorgenannten Zonen angedachter Geltungsbereich der 30. Flächennutzungsplanänderung)

zur Erzielung der Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gemeinsam ausgewiesen. Die Zone 1 „Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ inkludiert dabei die im Zuge der 5. Flächennutzungsplanänderung ausgewiesene „Konzentrationszone Körrenzig“ und erweiterte diese um die der 29. Flächennutzungsplanänderung zugrunde liegende Konzentrationszone „Körrenzig-Kofferen-Hottorf“. Die Sondergebietsdarstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung wurde hierbei beibehalten.

Parallel zur 28., 29. und 30. Flächennutzungsplanänderung wurden zur Steuerung der Windenergienutzung für die Geltungsbereiche der vorstehenden Flächennutzungsplanänderungen folgende Bebauungspläne aufgestellt:

- Geltungsbereich der 29. Flächennutzungsplanänderung: Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf“

- Geltungsbereich der 28. Flächennutzungsplanänderung: Bebauungsplan Nr. 4 „Windenergie Boslar“

- Geltungsbereich der (ursprünglich isoliert im Bereich Gereonsweiler angedachten) 30. Flächennutzungsplanänderung: Bebauungsplan Nr. 6 „Windenergie Gereonsweiler-Linnich“

Der Sondergebietsbereich der ehemaligen 5. Flächennutzungsplanänderung wurde bislang aufgrund der vollständigen Ausnutzung der Zone nicht mit einem Bebauungsplan überplant. Vor dem Hintergrund, dass nun jedoch ein Repowering der vorhandenen Anlagen ansteht, soll nunmehr zusätzlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um detailliertere Steuerungsmöglichkeiten für die Stadt Linnich zu schaffen. 

Ziel der Planung ist es, eine konkrete Steuerung und Sicherung der Anordnung von Windenergieanlagen bereits auf Ebene der Bauleitplanung vornehmen zu können, um das geplante Repowering detailliert zu steuern. So werden im Rahmen der vorliegenden Planung die Standorte der Windenergieanlagen verbindlich festgesetzt und es werden Hinweise und Festsetzungen u.a. zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen und sonstigen Anforderungen getroffen.
 
 
 
 


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Ansprechperson

  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 01.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.02.2018, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 20.10.2020 - 23.11.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 16.12.2022 - 24.01.2023, Offenlage gem. der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 28.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge