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Zur Stadt Linnich

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan, Änderung Nr. 38, Teilbereich Linnich

 

Planerfordernis und Planungsziel

Der Investor WindEV GmbH & Co plant, auf den verfahrensgegenständlichen Flächen nördlich der Hauptortslage Linnich eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu realisieren. Mit der Errichtung wird die regenerative Energieerzeugung gestärkt und die lokale CO2-Bilanz dauerhaft verbessert. Damit würde ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Regenerative Energien, darunter auch die Sonnenenergie, stellen eine günstige Alternative dar zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe. 

Insgesamt stieg der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 36,0 Prozent im Jahr 2017 auf insgesamt 46,2 Prozent 2019 (vgl. statista). Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil von mindestens 35 Prozent am Stromverbrauch über erneuerbare Energien zu realisieren, wird demnach erfüllt (vgl. Bundesregierung, 2019). Insgesamt soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 80 % und bis 20235 100% betragen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022) Um weiterhin einen effizienten Strommix gewährleisten zu können, ist die Realisierung weiterer Photovoltaik-Freiflächenanlagen erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich der Planung umfasst das Grundstück Gemarkung Linnich, Flur 22, Flurstück 93 (teilweise). Er umfasst damit eine Fläche von ca. 1,25 ha. Derzeit wird das Plangebiet überwiegend ackerbaulich genutzt. Östlich des Plangebiets grenzt das Klärwerk an. Im Süden des Grundstücks befindet sich ein Umspannwerk. Das Plangebiet wird im Westen über einen Wirtschaftsweg, der an die Bundesstraße 57 anknüpft, erschlossen. Die derzeitige landwirtschaftliche Fläche weist hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion für Pflanzen keine besondere Bedeutung auf. Der Acker wird bisher in intensiver Form bewirtschaftet und ist nahezu frei von Wildkräutern. Unmittelbar angrenzend befindet sich eine Kläranlage. Die Fläche für die Photovoltaikanlage bietet die Möglichkeit, Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und artenreiches Grünland neu zu schaffen. Durch die Verschattung der Photovoltaikanlage wird sich das darunterliegende Grünland unterschiedlich ausbilden, was die Pflanzenvielfalt steigern und dadurch verschiedene Nahrungshabitate begünstigen wird.

Da es sich bei der Planung um ein nicht privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes erforderlich.

Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage durch die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes. In paralleler Planung dazu erfolgt die Aufstellung des des Bebauungsplanes Linnich Nr. 44 "In den Stadtbenden", mit dem die konkreten Festsetzungen getroffen werden.


Darstellung im rechtskräftigen FNP

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 22.06.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.06.2022, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 05.09.2022 - 07.10.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 22.03.2023 - 02.05.2023, Offenlage gem. der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 20.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge