Inhalt anspringen

Zur Stadt Linnich

Innenbereichssatzung
Abgrenzungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB, Ortslage Glimbach

Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen.

 

Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Ansprechperson

  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 25.04.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Dokumente