Bebauungsplan

17. vereinfachte Änderung 06/03 "Askamp"

In der Gemeinde Leopoldshöhe besteht eine hohe Nachfrage an Bauland. Um dieser gerecht zu werden, wird mit vorliegender Planung eine seit ca. 40 Jahren ohne Umsetzung bestehende Bauleitplanung mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes überarbeitet.
Die Leopoldshöher Liegenschaftsverwaltung (LIL) beabsichtigt die Grundstücke an Bauwillige gemäß ihren Statuten zu veräußern, damit innerhalb des Änderungsbereiches eine Bebauung mit mehreren Einfamilien- und Doppelhäusern erfolgen kann.

In dem rechtskräftigen Bebauungsplan bestehen mehrere zusammenhängende Baufenster, die über eine gemeinsame Straßenverkehrsfläche erschlossen werden. Die bisher planerisch vorgesehene Straßensituation entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Mit der Bebauungsplanänderung wird daher die bisherige Straßenverkehrsfläche verbreitert, eine Wendeanlage und zwei private Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vorgesehen. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Baumöglichkeit für ein Einfamilienhaus geschaffen.

Um die vorausgegangenen Überlegungen umsetzen zu können, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierfür ist die vorliegende Planung erforderlich.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Herr Michael Kriszan, Telefon: 05208/ 991-272, E-Mail: m.kriszan@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 17.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.06.2020 - 31.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 01.09.2020 - 02.10.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.11.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.03.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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