Bebauungsplan

2. Änderung des Bebauungsplanes 04/06 "Birken-Süd" im Ortsteil Greste

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 im Bereich beidseitig der Winkelstraße soll in Greste planungsrechtlich die Möglichkeit einer Hinterlandbebauung im Sinne einer Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung geschaffen werden.

Der Bebauungsplan Nr. 04/06 aus dem Jahr 1985 sichert innerhalb des Änderungsbereiches im Wesentlichen den damaligen und heutigen straßenbegleitenden Baubestand beidseitig der Winkelstraße. Die privaten Grundstücke weisen Tiefen zwischen ca. 55,00 m und ca. 70,00 m auf, sodass weitläufige rückliegende Gartenbereiche bestehen.
Die Grundstücke östlich der Winkelstraße werden im Osten durch den Hudeweg begrenzt. Hieran angrenzend wurde im Jahr 2006 der Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße“ aufgestellt, der hier ein neues Wohngebiet vorsieht. Die Flächen sind mittlerweile vollständig bebaut, wobei der Hudeweg derzeit einseitig durch die neuen Wohngebäude als Erschließungsstraße genutzt wird und von Seiten des vorliegenden Plangebietes die rückwärtigen, unbebauten Grundstücksbereiche angrenzen. In der sich heute darstellenden Situation sind diese Grundstücksbereiche bereits erschlossen, lediglich das entsprechende Baurecht fehlt an dieser Stelle.
Die Grundstücke westlich der Winkelstraße grenzen im Westen an ebenfalls wohnbaulich genutzte Grundstücke. Im Norden und Süden werden die dort gelegenen Grundstücke durch den Pansheider Weg bzw. die Grester Straße zusätzlich erschlossen. Die innenliegenden Grundstücke weisen heute noch keine eigenständige Erschließung auf, allerdings besteht die Möglichkeit diese über das jeweils eigene Grundstück an die Winkelstraße anzubinden. Hier obliegt es somit den jeweiligen Grundstückseigentümern für eine geordnete private Erschließung in Form einer mindestens 3,00 m breiten Zufahrt von der angrenzenden öffentlichen Straße hin zu dem neu abgeteilten Bauplatz zu sorgen (z.B. per Grundstücksteilung, Baulast etc.). Da zumeist in der Historie der Grundstücke eine Teilung und Bebauung in zweiter Reihe nicht vorgesehen war, müssen ggf. hierfür vorhandene Nebenanlagen wie z.B. Garagen auf dem alten Grundstücksteil vom Verkäufer der Immobilie neu geordnet werden.

Die Grundstückseigentümer traten an die Gemeinde mit dem Wunsch heran, auf ihren hinterliegenden, zum Teil bereits erschlossenen, Grundstücksbereichen eine wohnbauliche Nutzung zu ermöglichen. In Leopoldshöhe besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Mit der Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit mit geringem Aufwand auf mindergenutzten Flächen eine Nachverdichtung zu schaffen. Hierfür sollen die entsprechenden Überbauungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der angrenzenden wohngenutzten Grundstücke hergestellt werden.

 

Ansprechperson

  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de
  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 02.04.2019 - 10.05.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.04.2019 - 10.05.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.07.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.08.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz