Bebauungsplan

6. Änderung des Bebauungsplanes 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen"

Anlass der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ist es, das Planungsrecht für eine gewerbliche Entwicklung des Bereichs zu schaffen. Die Grundstückseigentümer beabsichtigten, das ca. 4.088 m² große Grundstück, Flurstück 256, Flur 1, Gemarkung Asemissen, zukünftig gewerblich zu nutzen. Eine solche Entwicklung wurde bereits in Verbindung mit der Planung zur bestehenden Autowaschanlage erörtert. Die hier beplante Fläche wurde in die vorgenannte Planung nicht aufgenommen, damit die Planung für die Autowaschanlage zügig durchgeführt werden konnte. Planungsziel ist es nunmehr, die planungsrechtliche Grundlage für eine gewerbliche Nutzung des Gebietes zu schaffen, wofür die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes notwendig ist.

Zugleich wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der 4. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst.  Die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB stellt einen redaktionellen Vorgang dar. Der Gesetzgeber hat für die Anpassung des Flächennutzungsplans weder ein förmliches Verfahren noch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorgegeben.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 24.07.2018 - 31.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 04.06.2019 - 05.07.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.12.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 31.03.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz