Bebauungsplan

12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gemäß § 13 BauGB

Das Baugrundstück und die unmittelbaren Nachbargrundstücke stellen aufgrund der Straßen-führung der Garten- und Schlangenstraße, dem Verlauf des Eselsbachs sowie den unbebau-ten Flächen nordöstlich der Schlangenstraße eine in sich geschlossene städtebauliche Situa-tion in Bezug auf die Umgebungsbebauung dar. Zu den erwähnten Wohnhäusern mit Walm-dächern besteht jedoch eine Verbindung, einerseits räumlich über dieselbe Erschließungs-straße (Schlangenstraße) sowie andererseits durch die bestehende Sichtbeziehung und das örtliche Straßenbild.

Die beabsichtigte Dachform und Dachneigung fügt sich daher städtebaulich in die vorhande-ne Situation ein. Zudem entspricht sie, mit Ausnahme der Dachform, den übrigen Vorgaben der rechtskräftigen 10. Änderung. Daher soll der Ursprungsplan für den Bereich des geplan-ten Vorhabens sowie für das Quartier auf die Gestaltungsvorgaben der 10. Änderung hinsicht-lich Dachform und Dachneigung angeglichen werden.

Mit der Zulässigkeit von Walmdächern sind keine nachteiligen Wirkungen für benachbarte Grundstücke verbunden. Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen / Gebäude bleibt unver-ändert.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 13.02.2018 - 16.03.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.07.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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