Bebauungsplan
12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 Barkhauser Bruch gemäß § 13 BauGB
Das Baugrundstück und die unmittelbaren Nachbargrundstücke stellen aufgrund der Straßen-führung der Garten- und Schlangenstraße, dem Verlauf des Eselsbachs sowie den unbebau-ten Flächen nordöstlich der Schlangenstraße eine in sich geschlossene städtebauliche Situa-tion in Bezug auf die Umgebungsbebauung dar. Zu den erwähnten Wohnhäusern mit Walm-dächern besteht jedoch eine Verbindung, einerseits räumlich über dieselbe Erschließungs-straße (Schlangenstraße) sowie andererseits durch die bestehende Sichtbeziehung und das örtliche Straßenbild.
Die beabsichtigte Dachform und Dachneigung fügt sich daher städtebaulich in die vorhande-ne Situation ein. Zudem entspricht sie, mit Ausnahme der Dachform, den übrigen Vorgaben der rechtskräftigen 10. Änderung. Daher soll der Ursprungsplan für den Bereich des geplan-ten Vorhabens sowie für das Quartier auf die Gestaltungsvorgaben der 10. Änderung hinsicht-lich Dachform und Dachneigung angeglichen werden.
Mit der Zulässigkeit von Walmdächern sind keine nachteiligen Wirkungen für benachbarte Grundstücke verbunden. Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen / Gebäude bleibt unver-ändert.
Ansprechperson
- Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
- Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de
Verfahrensschritte
- 13.02.2018 - 16.03.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 12.07.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung