Bebauungsplan

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“

Der Gemeinde liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginster­weg“ vor. Beabsichtigt ist eine Erweiterung des bestehenden Alten- und Pflegeheims, um die bisherige Belegungskapazität auch unter Beachtung der geänderten gesetzli­chen Vorgaben in der Altenpflege sicherstellen zu können. Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 04/07, der im Bereich des heutigen Alten- und Pflegeheims ein allgemeines Wohngebiet sowie im Bereich der geplanten Erweiterung eine private Grünfläche ohne weitergehende Zweckbestimmung fest­setzt. Die Umsetzung der geplanten Erweiterung ist somit vom geltenden Planungs­recht nicht gedeckt und erfordert daher die vorliegende B-Änderung.

Im Gemeindegebiet besteht bereits heute ein hoher Nachfragedruck nach betreuten Wohn- und Pflegeangeboten. Darüber hinaus wird sich auch in Leopoldshöhe infolge des demographischen Wandels die Altersstruktur weiter verändern. So zeigt bspw. die Prognose von IT.NRW (Basisvariante) einen deutlichen Anstieg der Zahl älterer und hochbetagter Menschen: innerhalb des Zeitraums 2015 bis 2030 wird sich u. a. die Anzahl der 65- bis unter 80-Jährigen fast verdoppeln, bei den über 80-Jährigen wird sie um ca. 60 % steigen. Hiermit verbunden ist auch eine weitere Zunahme der pflegebedürftigen Menschen in der Gemeinde. Auch die Ergebnisse der Pflegebedarfs­planung für den Kreis Lippe (Mai 2017)[1] belegen u. a. den zu erwartenden Anstieg im Bereich der vollstationären Dauerpflege. Darüber hinaus hat der Abgleich der pflege­rischen Angebote mit dem entsprechenden Bedarf für die Gemeinde Leopoldshöhe im Rahmen dieser Untersuchung ein rechnerisches Defizit ergeben. Die Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Angebote besitzt vor diesem Hintergrund bedeuten­des Gewicht. Die Gemeinde unterstützt daher den beantragten bedarfsangepassten Umbau des Senioren- und Pflegeheims in Greste mit Ergänzungsbau im geplanten Umfang.

Das privat geführte Senioren- und Pflegeheim Greste übernimmt bereits seit Mitte der 1980er Jahre eine wichtige Funktion der Versorgung älterer Menschen in Leopolds­höhe. Es verfügt über Wohnmöglichkeiten für 35 Bewohnerinnen und Bewohner über­wiegend in Doppelzimmern. Unter anderem dieses Raumangebot entspricht jedoch nicht den geänderten Anforderungen des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG), die u. a. einen überwiegenden Anteil von Wohnangeboten in Einzelzimmern umfas­sen. Die geplante Umbau- und Erweiterungsmaßnahme wird sich daher positiv auf die Wohnqualität auswirken. Bei alleinigem Umbau im Bestand würde sich jedoch die Zahl der heute vorhandenen Pflegeplätze deutlich verringern, so dass ein wirtschaftlich tragfähiger Weiterbetrieb der Einrichtung nicht mehr möglich wäre. Die vorliegende Änderungsplanung kann hier dazu beitragen, bestehende Versorgungsangebote für ältere Menschen und vorhandene Arbeitsplätzen zu sichern. Die für eine ergänzende Bebauung vorgesehene Gartenfläche der Einrichtung ist mit ca. 550-600 m² gemes­sen an den heutigen Verhältnissen und Anforderungen sehr groß. Grundsätzlich ist hier eine maßvolle Nachverdichtung gut umsetzbar und im Sinne der Innenentwick­lung städtebaulich sinnvoll und folgerichtig. Ein Planungserfordernis im Sinne des § 1(3) BauGB ist gegeben, um den Bereich gemäß den kommunalen Zielsetzungen weiterzuentwickeln.



[1]   Schmidt, W., Gieseking, A. & Kuhlmann, A. (2017). Pflegebedarfsplanung für den Kreis Lippe, For­schungsgesellschaft für Gerontologie e.V./ Institut für Gerontologie an der TU Dortmund, Dortmund.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 06.02.2018 - 07.03.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.03.2018 - 27.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.07.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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