Bebauungsplan

2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 "Am Gieselmannkreisel"

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wurde in Teilbereichen das Ziel verfolgt, Flächen für Geschosswohnungsbau anzubieten. Mit der vorliegenden 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen so gestaltet, dass die Möglichkeit zur Errichtung eines Staffelgeschosses optimiert wird. Die Traufhöhe wird von 7,0 m auf 9,5 festgesetzt. Andere Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht geändert. Die Ausnutzbarkeit der Fläche für wohnungswirtschaftliche Zwecke wird durch die Planung erhöht. Im Plangebiet sollen 15 Wohneinheiten realisiert werden. Die Änderung des Bebauungsplanes leistet damit einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes im Gemeindegebiet. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde Leopoldshöhe ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Ansprechperson

  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de
  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 25.01.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.02.2018 - 16.03.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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