Bebauungsplan

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 "Am Gieselmannkreisel" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wurde auch das Ziel verfolgt, Grundstücke für den Geschosswohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Ein Teil des allgemeinen Wohngebietes wurde daher mit Festsetzungen versehen, die den Bau von Mehrfamilienhäusern ermöglichen (Flurstück 394).

Der Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde Leopoldshöhe ist weiterhin hoch.

Der Wohnungsmarkt im Gemeindegebiet ist angespannt. Freie Wohnungen stehen nur sehr bedingt zur Verfügung. Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch die Gemeinde hat den Wohnungsmarkt zusätzlich belastet. 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht eine optimalere Ausnutzung der Flächen im Geltungsbereich für wohnungswirtschaftliche Zwecke. Zusätzlich zur im Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ für Geschosswohnungsbau vorgesehenen Fläche soll eine weitere, kleinere Teilfläche des Bebauungsplangebietes für die Wohnungswirtschaft zur Verfügung gestellt werden (Flurstück 393). 

Im Rahmen der Erschließungsarbeiten des Baugebietes „Am Gieselmannkreisel“ entstand der Bedarf an einer zusätzlichen Anlage zur Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität (Trafogehäuse). Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Anlage wird eine entsprechende Festsetzung getroffen. 

Zu Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde Leopoldshöhe ist die  1. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

Ansprechperson

  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de
  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.2017 - 28.12.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.02.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.08.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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