Flächennutzungsplan

27. Änderung des Flächennutzungsplanes

Flächennutzungsplan
Bebauungspläne sind gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbliche Baufläche (G)“ dar. Großflächige Einzelhandelsvorhaben über 799 m² Verkaufsfläche sind dort nicht zulässig. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Rahmen der 27. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB von „Gewerblicher Baufläche (G)“ in Sonderbaufläche (S) „Zweckbestimmung: Gebiet für Einzelhandelsbetriebe der Nahversorgung“ erforderlich.
Um im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einen möglichen Verstoß gegen § 8 (2) Satz 1 BauGB zu vermeiden, soll zudem die Darstellung des zentralen Versorgungsbereiches entsprechend der o.g. Neu-Abgrenzung im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden.
Zur Neu-Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches im Einzelhandelskonzept der Gemeinde ist bereits ein entsprechender Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe in der Sitzung vom 19.10.2023 erfolgt.
Dem Entwicklungsgebot des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan kann somit entsprochen werden.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Fabian Bonati, Telefon: 05208/991272, E-Mail: f.bonati@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 08.01.2024 - 12.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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