Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 06/001 „Lebensmittel- und Drogeriemarkt Krentruper Straße im Ortsteil Leopoldshöhe der Gemeinde Leopoldshöhe

Planungsanlass ist ein Antrag der Projektgesellschaft HTB NVZ Leopoldshöhe GmbH, Bocholt, der die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.950 m², exkl. Windfang und Backshop mit ca. 150 m² sowie eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von 750 m² vorsieht.
Der Standort zwischen der Hauptstraße im Westen, der Teutoburger Straße im Süden und der Krentruper Straße im Osten befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“. Dieser setzt dort Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Das Vorhaben mit der angegebenen Verkaufsfläche ist nur in Kerngebieten oder in sonstigen Sondergebieten nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Verkaufsfläche zu erlangen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Vorhabenplanung soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, hier im Sinne eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, erfolgen.                                                                         

Hinsichtlich der Ansiedlung der beiden Einzelhandelsbetriebe ist bereits eine Markt-, Standort- und Verträglichkeitsanalyse (BBE Handelsberatung GmbH, Köln, August 2023) erstellt worden.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Frau Lea Hülsmann, Telefon: 05208/991-276, E-Mail: l.huelsmann@leopoldshoehe.de
  • Fabian Bonati, Telefon: 05208/991272, E-Mail: f.bonati@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 08.01.2024 - 12.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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