Bebauungsplan

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern im Ortsteil Schuckenbaum der Gemeinde Leopoldshöhe als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB

Mit der Änderung des Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf der bereits zu Wohnzwecken genutzten Fläche nordwestlich der Straße Schlehenweg vorgesehen. Die Fläche befindet sich unmittelbar im Siedlungszusammenhang von Schuckenbaum und stellt aufgrund der Größe der Grundstückszuschnitte ein großes Nachverdichtungspotenzial dar.
Städtebaulich ist eine ergänzende Wohnbebauung sowie eine Nachverdichtung grundsätzlich sinn-voll, wenn vorhandene Grundstücksflächen entsprechende Flächenreserven bieten. Aufgrund der Lage im Innenbereich und vor dem Hintergrund des Gebotes zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§1a (2) BauGB) sind Maßnahmen zur Nachverdichtung innerörtlicher Flächenreserven nach den Ausführungen des § 1 (5) BauGB grundlegend zu unterstützen. Durch die angestrebte Nachverdichtung kann die Inanspruchnahme unbebauter Grundstücke im Außenbereich gemin-dert und bestehende technische Infrastrukturen sinnvoll mit genutzt werden.
Die Gemeinde Leopoldshöhe macht mit der Bauleitplanung von der Möglichkeit Gebrauch, vor-handene konkrete Projekt-/Bauwünsche, die mit dem bestehenden Baurecht aktuell nicht verein-bar sind, zum Anlass zu nehmen, durch ihre Bauleitplanung entsprechende Baurechte zu schaffen. Dies liegt im zulässigen Spektrum des planerischen Gestaltungsspielraumes, sodass bei einer po-sitiven Reaktion auf bestimmte Ansiedlungs-/Entwicklungswünsche der darauf bezogenen Planung nicht von vornherein die städtebauliche Rechtfertigung fehlt (hier: Innenentwicklung mit dem Ziel einer Nachverdichtung privater Grundstücksflächen). Entscheidend für die Frage der Beachtung der Erfordernisse des § 1 (3) BauGB ist allein, ob die jeweilige Planung - mag sie nun mittels Antrag von privater Seite initiiert worden sein oder nicht - in ihrer konkreten Ausgestaltung darauf ausge-richtet ist, den betroffenen Raum sinnvoll städtebaulich zu ordnen. Dieses ist hier der Fall, da das im bebauten Innenbereich gelegene Plangebiet über ein großes Potenzial für die planerisch gebotene Innenentwicklung verfügt.

 

Ansprechperson

  • Frau Lea Hülsmann, Telefon: 05208/991-276, E-Mail: l.huelsmann@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 22.04.2024 - 07.06.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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