Bilstein - Bremketal
Alle hier gezeigten Planungsverfahren dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner:innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Für Planungsverfahren, welche bis 2010 rechtskräftig bzw. rechtswirksam geworden sind, steht nur eine begrenzte Anzahl an Informationen zur Verfügung. Planungsverfahren ab 2010 umfassen weitere Detailinformationen.
Für dieses Verfahren konnten aufgrund der Vielzahl von Planänderungen nicht alle Details erfasst werden. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an die genannten Ansprechpartner:innen.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 23.02.1966, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Festsetzungen