zurück

Auf der Ennest

Die Planung sieht nach Modellierung im Bereich des Bolzplatzes die Bebauung mit ca. 9 Ein- und Zweifamilienhäusern vor, die verkehrliche Erschließung erfolgt durch einen Stich von der Straße „Auf der Ennest“. Der Bolzplatz soll auf einen Grundstücksteil weiter westlich verlegt werden.

Aus Sicht der Stadtentwicklung ist die Möglichkeit einer Innenentwicklung in Altenhundem aus Gründen des Bedarfes zu begrüßen, da Entwicklungsmöglichkeiten am Ortsrand vor allem aus topographischen Gründen kaum geschaffen werden können.

Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser kann gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung (vereinfachtes Ver-fahren) durchgeführt werden. Danach entsteht ein Eingriff der auszugleichen wäre nicht, die Aufstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich.

Ansprechperson

    Herr Maurice Trispel, 02723 608-611,
    Frau Sabine Hengstebeck, 02723 608-610,

Verfahrensschritte

  • 21.04.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 31.10.2011 - 02.12.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.07.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.10.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge