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Lärmaktionsplan 4. Runde (2. Fortschreibung)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Die neuen Lärmkarten für die Stadt Lennestadt sind kürzlich veröffentlicht worden. Für Städte unter 100.000 Einwohnern übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die Lärmkartierung in Lennestadt stellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung sollen nach Möglichkeit weitere Straßen mit in die Betrachtung eingezogen werden.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Die Stadt Lennestadt hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Sie können diesen ebenfalls über den Planinformations- und Beteiligungsserver abrufen.

 

Ansprechperson

    Frau Sabine Hengstebeck, 02723 608-610,
    Herr Felix Spanke, 02723 608-612,
    Herr Maurice Trispel, 02723 608-611,

Verfahrensschritte

  • 02.01.2024 - 03.02.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (1. Beteiligungphase)
  • 15.01.2024 - 16.02.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (1. Beteiligungphase)
  • 11.03.2024 - 12.04.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (2. Beteiligungphase)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge