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Flächennutzungsplan
04. Änderung Auhebung

Vor den Hintergrund, dass sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Zukunft nicht mehr über die Darstellung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan gesteuert werden soll, erfolgt entsprechend die Aufhebung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszone
für die Windkraft).

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Martin Rhode, Telefon: 05481 33540, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Schimmel, Telefon: 05481 33528, E-Mail:
  • Frau Anna Hagedorn, Telefon: 05481 33506, E-Mail:
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

  • 24.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.01.2024 - 19.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Planungsunterlagen

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. den jeweiligen Ansprechpersonen.

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