Orts Lemgo / Stadtplanung

Bauleitplanung

Service

Bebauungsplan 27 01.23 Schuhstraße / Alte Gärtnerei

Der Bebauungsplan 27 01.23 „Schuhstraße/Alte Gärtnerei“ umfasst das Flurstück 192, Flur 19, Gemarkung.

Die genauen Abgrenzungen sind im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil der historischen Altstadt Lemgos und hat eine Fläche von ca. 3.582 m².

Da die ehemalige Gärtnerei seit Jahren leer steht, bietet sich auf dieser Fläche die Möglichkeit für eine neue städtebauliche Entwicklung. Derzeit befindet sich die Fläche im unbeplanten Innenbereich der gewachsenen Altstadtstruktur. Da der Großteil der Fläche sich im Blockinnenbereich befindet, sollt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, um ein städtebaulich sensibles Einfügen zu ermöglichen und eine hohe architektonische Qualität zu sichern. Der Flächennutzungsplan stellt die betreffende Fläche als „Gemischte Baufläche“ dar.

Das Vorhaben befindet sich in einem städtebaulich sensiblen Blockinnenbereich der Altstadt. Für den historischen Stadtkern gelten u.A. eine Gestaltungssatzung und eine Stellplatzsatzung sowie eine Sanierungssatzung. Diese sind bei der Planung zu berücksichtigen. Weiterhin sind im Laufe des Planverfahrens einige grundlegende Fragestellungen zu klären und der Entwurf anzupassen. Die Anordnung der Stellplätze im Einfahrtsbereich müssen der Stellplatzsatzung entsprechen, die Ein- und Ausfahrtsituation ist zu prüfen. Auch ist das Thema Klimafolgenanpassung (Begrünung, Verschattung, geringe Versiegelung) abzuarbeiten sowie zu prüfen, inwiefern bei ebenerdigen Stellplätzen Solaranlagen installierbar sind. Die hohe Anzahl an Stellplätzen im rückwärtigen Bereich macht ein Lärmschutzgutachten erforderlich. Ziel ist eine Begrünung, Untergliederung mit Hecken und/ oder Integration in das Gebäude. Bei einer Zufahrtslänge über 50m muss eine Feuerwehraufstellfläche eingeplant werden. Die vorhandenen Vegetationsstrukturen müssen artenschutzrechtlich geprüft werden. Durch die Vornutzung als Gärtnerei ist zu klären, ob der Boden kontaminiert sein könnte und vor der neuen Bebauung zunächst saniert werden müsste. Aus diesem Grund müsste der Boden untersucht werden (Altlasten). In der Tat ist in diesem Bereich der Grundwasserspiegel recht
hoch, weshalb ein Bodengutachten erforderlich ist, falls eine Tiefgarage geplant wird.

Die städtebaulichen Rahmenbedingungen (Höhe, Gebäudekubatur, Stellung der Gebäudekörper etc.) müssen ebenfalls abgestimmt werden. Maßstab ist das bestehende, benachbarte Gebäude im Blockinnenbereich. Eine Verschattung für die nördlich gelegenen Gartenflächen mit Südausrichtung ist zu minimieren. Auch das Rücksichtnahmegebot z.B. erdrückende Wirkung ist abzuarbeiten. Das Gebäude sollte gegliedert werden, um aufgehenden Wandscheiben, ihre Massivität zu nehmen.

Ein konkreter Entwurf liegt derzeit noch nicht vor, da sich die Planungen noch im Anfangsstadium befinden und die städtebaulichen Rahmenbedingungen noch abgestimmt werden. Dennoch ist es sinnvoll, den Aufstellungsbeschluss frühzeitig zu fassen, um die Ziele der Planung darzustellen und zu sichern.

Als Nutzungsart wird Wohnen projektiert. Die zugehörigen Dichtewerte sind einzuhalten. Für den Projektentwickler wäre jedoch auch ein Seniorenwohnen oder Studentenwohnen vorstellbar. Die Erschließung soll von der Schuhstraße aus erfolgen, dazu wird das Haus Nr. 75 abgerissen. Liegt ein erster abgestimmter Entwurf vor, wird dieser im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.
Die Vorgehensweise gemäß Baulandbeschluss kommt bei diesem Plangebiet nicht zum Tragen, da die Fläche kleiner als 5.000m² ist.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten Vollverfahren aufgestellt. Aufgrund der bereits vorhanden Bebauung und der Lage inmitten eines Bebauungszusammenhanges, handelt es sich bei der vorliegenden Bauleitplanung um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Da angrenzend an das Plangebiet Wohnnutzung vorhanden ist, spielen hier Umweltbelange in Bezug auf das Schutzgut Mensch eine relevante Rolle.

Daher erfolgt trotz der gegebenen Innenentwicklung hier keine Planänderung nach §13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“, sondern eine Aufstellung des Bebauungsplanes im sogenannten „Vollverfahren“, dementsprechend mit allen frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und einem Umweltbericht (§ 2a BauGB).

Der Investor wird erklären, dass er bereit und in der Lage ist, das Vorhaben in noch zu bestimmender Frist durchzuführen und bereit ist die dafür entstehenden Kosten inkl. Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Ein Durchführungsvertrag wird geschlossen. Vorstehende Erklärung wird nachgereicht.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Kristina Driedger, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 11, E-Mail: k.driedger@lemgo.de
  • Frau Berit Weber, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 25, E-Mail: b.weber@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 01.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Planunterlagen

  • Bekanntmachungen
    • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
      Sie können sich die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Bekanntmachungstext vom 12.07.2021
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild



Rubrik | Startseite