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Bauleitplanung

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Bebauungsplan 26 01.13 Kleiner Spiegelberg - Aufhebung

Der Bebauungsplan von 1974 (Rechtskraft 25.11.1974) setzt überwiegend "Reines Wohngebiet" in zweigeschossiger, offener Bauweise fest, auf vereinzelten Parzellen "Allgemeines Wohngebiet" ebenfalls als zweigeschossige, offene Bebauung. Die Länge der einzelnen Baukörper wird dabei nicht begrenzt; eine
Grundflächenzahl wird nicht vorgegeben, sondern regelt sich durch Anwendung der BauNVO.
Mit der 1. vereinfachten Änderung von 1977 werden neue Baugrenzen für die Grundstücke "Am Waldrand" festgesetzt.

Da das Plangebiet im Wesentlichen bebaut ist, ist eine Aufhebung des Bebauungsplanes aus folgenden Gründen sinnvoll:

Einige Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen:
- Das Plangebiet wird von ein- und zweigeschossiger Bauweise geprägt. Laut Festsetzungskatalog können einige Grundstücke in voller Zweigeschossigkeit ausgeführt werden, andere nur mit der Einschränkung, dass bergseitig die Traufhöhe auf 3,00 Meter beschränkt ist und ein einzelnes mit der Einschränkung,
dass die Firsthöhe von 3,50 Metern nicht überschritten werden darf. Diese Differenzierung lässt sich städtebaulich nicht erklären und in einer geordneten und gestaffelten Bebauung nicht ablesen.

- Die einzelnen Baufenster sind so großzügig festgesetzt, dass eine Ausnutzung dieser Großzügigkeit gegebenenfalls eine städtebauliche Unordnung zur Folge haben könnte, z. B durch Bebauung im rückwärtigen Bereich.

Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes werden zukünftige Bauvorhaben in den verbleibenden Baulücken bzw. Umbauten im Bestand gemäß § 34 BauGB beurteilt. Eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist aufgrund der bis zum heutigen Zeitpunkt geordnet abgelaufenen Entwicklung und der nur geringen Zahl noch bestehender Baulücken nicht erforderlich.

Der gültige Flächennutzungsplan der Alten Hansestadt Lemgo stellt für das aufzuhebende Plangebiet Wohnbauflächen und Grünflächen (Parkanlage) dar.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartnern auf.

Ansprechperson

  • Frau Berit Weber, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 25, E-Mail: b.weber@lemgo.de
  • Frau Kristina Driedger, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 11, E-Mail: k.driedger@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 13.11.2012, Beschluss über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.09.2018, Beschluss über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

  • Bekanntmachungen
    • Bekanntmachung der Einleitung des Aufhebungsverfahrens
      Sie können sich die Bekanntmachung der Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Bekanntmachungstext vom 25.06.2019
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zur Aufhebung des Bebauungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild



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