Orts Lemgo / Stadtplanung

Bauleitplanung

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Bebauungsplan 27 01.01 Balsterhöhe

Der Geltungsbereich des eigentlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes (vgl. Gestaltungsplan) bezieht sich auf die im Besitz der LEG befindlichen Flächen. Diese liegen am westlichen Rand der Kernstadt Lemgo, westlich des Leeser Weges (K 33), im Bereich mit der Flurbezeichnung "Balsterhöhe" und umfassen die Flurstücke Nr. 31, 55 und 56 der Flur 39 in der Gemarkung Lemgo.

Der Geltungsbereich der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan ist gegenüber dem Gestaltungsplan im Norden und Südosten geringfügig erweitert. Hier werden in entsprechender Anwendung des § 7 (1) Satz 3 BauGB - Maßnahmen G jeweils öffentliche Wegeparzellen in die Satzung miteinbezogen, um die Straßen mäßige Verbindung zum Leeser Weg zu dokumentieren und die Erschließung des Plangebietes sicherzustellen. Dabei wird der nördlich an die Flurstücke Nr. 31, 55 und 56 grenzende Wirtschaftsweg, Flurstück Nr. 72, in einem Abschnitt vom Leeser Weg bis auf die Höhe der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 31 und der Weg im Südosten, Flurstück Nr. 163, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die LEG verpflichtet sich im Durchführungsvertrag, auch diese Straßenabschnitte im Zuge des Ausbaues der baugebietsinternen Erschließungsstraße mitauszubauen.

Die PIangebietsgröße der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan beträgt 2,1 ha.

In der Stadt Lemgo besteht aufgrund des Mangels an erschlossenen und verfügbaren Baugrundstücken ein dringender Wohnraum bedarf der Bevölkerung.

Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG) möchte in Lemgo ein kosten- und flächensparendes Wohnungsbauprojekt nach niederländischem Vorbild verwirklichen. Ziel der Maßnahme soll es sein, die Baukosten um ca. 25% des derzeit üblichen Kostenniveaus zu reduzieren. Durch das Angebot preisgünstiger Eigenheime soll die Möglichkeit zur Wohneigentumsbildung für weite Kreise der Bevölkerung geschaffen und ein Beitrag zur Verringerung des dringenden Wohnraumbedarfs geleistet werden.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Petra Hellmann, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 05, E-Mail: p.hellmann@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 02.09.1996, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.03.1997 - 21.03.1997, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.05.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.10.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1990
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung
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      Textliche Festsetzung
    • Begründung
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      Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
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      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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