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Bebauungsplan 26 05.03a Büllinghauserheide Ost

Der Bebauungsplan 05.03a "Büllinghauserheide Ost" erfasst ein Teilgebiet der Stadt, das wie folgt begrenzt wird:

Im Norden: An der hinteren Bebauung der Straße Am Rahrebruch.
Im Osten: An der hinteren Bebauung der Straße Am Rahrebruch.
Im Süden: An der Straße Alter Postweg.
Im Westen: An der Straße Uferstraße.

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung geschaffen und Grundlagen für den Vollzug nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341 ) erforderlichen Maßnahmen gebildet werden.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Leevke Kahlert, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 03, E-Mail: l.kahlert@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 11.11.1974, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.01.1975 - 20.02.1975, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.06.1975, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.11.1975, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1968
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung und Begründung
      Sie können sich die Textliche Festsetzung und die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textliche Festsetzung und Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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