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Bauleitplanung

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Bebauungsplan 26 01.28 Am Steinbruch

Der Bebauungsplan Nr. 01.28 "Am Steinbruch“ erfasst ein Teilgebiet der Stadt Lemgo, das wie folgt begrenzt wird:

Im Nordosten: Durch die Straße Biesterbergweg.
Im Süden: Durch die Flurstücksgrenzen der südlichen Bebauung der Max-Planck-Straße.
Im Westen: Durch die Straße Detmolder Weg.

In dem bestehenden Flächennutzungsplan ist das Ziel der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde niedergelegt worden. Durch vorgenannten Bebauungsplan sollen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung geschaffen und Grundlagen für den Vollzug der nach dem Bundesbaugesetz vom 23.6.1960 - BGEL. S. 341 - erforderlichen Maßnahmen gebildet werden. Insbesondere soll der Plan die Grundlage bilden für Notwendigkeit und Ausmaß der Planung, Verkehrsflächen, Bodenordnung und Umlegung.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Jo zur Brügge-Löhr, Telefon: 0 52 61 - 213 303, E-Mail: j.zur-bruegge-loehr@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 31.01.1964, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.12.1965 - 10.01.1966, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.03.1966, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.04.1968, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1962
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung und Begründung
      Sie können sich die Textliche Festsetzung und die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textliche Festsetzung und Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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