Orts Lemgo / Stadtplanung

Bauleitplanung

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Bebauungsplan 26 01.07/2a Franz-Liszt-Straße, Teilplan 2a

Das Gelände liegt nördlich der Lemgoer Kernstadt im Anschluß an die WalIanlagen, ca. 5 Gehminuten vom Marktplatz entfernt. Das Plangebiet in der Flur 5 wird begrenzt im Norden durch die Franz-Liszt-Straße, im Osten durch die Ostseite der Flurstücke 673, 674, 658 (Puckewese), im Süden durch den "Alten Fluß ", im Westen durch die Westseite der Flurstücke 451 und 452 und von der Puckewese.

Auf dem Flurstück 674 ist die gewerbliche Nutzung als Möbelfabrik entfallen. Dieser Bereich soll als innerstädtische Wohnlage entwickelt und ökologisch aufgewertet werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden in diesem Bebauungsplan verankert.

Außerdem besteht ein öffentliches Interesse, die Regenwasserrückhaltung und -ableitung bei Starkregen im Bereich Franz-Liszt-Straße/Kuhgraben zu verbessern.

Durch den Bebauungsplan sollen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und Grundlagen für den Vollzug der nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Maßnahmen hergestellt werden.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Jonas, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 2 57, E-Mail: a.jonas@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 08.07.1991, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.05.1997 - 20.06.1997, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.12.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.04.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1990
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung
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      Textliche Festsetzung
    • Begründung
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      Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
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      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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