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Bauleitplanung

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Bebauungsplan 26 01.05 Gosebrede

Der Geltungsbereich liegt im Norden des Stadtgebietes. In dem genehmigten Flächennutzungsplan der Alten Hansestadt Lemgo ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. In dem in der Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan ist die Wohnbaufläche im Anschluß nach Norden um eine Grün- und Gemeinbedarfsfläche erweitert worden. Der überwiegende Teil des Bebauungsplanes ist bereits bebaut.

Mit der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 01.05 werden folgende Ziele angestrebt:

1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes im Norden zur Schaffung einer Kleingartenanlage und öffentliche Grünfläche.
2. Planungsrechtliche Erfassung der bebauten Grundstücke.
3. Geordnete Bebauung und wirtschaftliche Erschließung der noch unbebauten Teilflächen.
4. Anpassung von Art und Maß der baulichen Nutzung an die tatsächliche städtebauliche Situation (vorgenommene Schulerweiterung).
5. In Teilbereichen des Bebauungsplanes sind die überbaubaren Grundstücks-flächen durch hintere Baugrenzen neu festgesetzt worden, um eine ausreichende Durchgrünung des Gebietes zu sichern.
6. Sicherung von Grundstücken für den Gemeinbedarf (Sonderschule und Kindergarten).


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Petra Hellmann, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 05, E-Mail: p.hellmann@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 19.02.1979, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.08.1979 - 21.09.1979, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.10.1979, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.11.1980, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

  • Planunterlagen
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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