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Bebauungsplan 26 01.U1 Orpingstraße Ost

Die Feuerwache und somit das Plangebiet befindet sich in der Neustadt, in der Südostecke des historischen Stadtkernes.

Im Norden bilden die "Orping"- und die "Regenstorstraße" den Abschluss, nach Osten und Süden begrenzt der Lindenwall das Gelände und im Westen sind das private Flurstück 147 (Orpingstraße 68), sowie die städtischen Flurstücke 201 (Feuerwache) und 160 (Grünfläche) in der Flur 18 noch eingeschlossen.

Die Größe des Plangebietes beträgt 0,7 ha.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich ist nötig, um den Standort der Feuerwache in Lemgo dauerhaft zu sichern und Erweiterungen in der Fläche, die heute schon absehbar sind, zu ermöglichen.

Neben der heute bereits von der Feuerwehr genutzten Fläche wird im Plangebiet auch für das Flurstück 151, welches heute mit dem darauf befindlichen Wohnhaus (Orpingstraße 76) privat für Wohnzwecke genutzt wird, “Fläche für den Gemeinbedarf (Feuerwehr)“ festgesetzt.

Auf dieser Parzelle soll zukünftig eine zweite Zufahrt zum Feuerwehrgelände realisiert werden. Die vorhandene Zufahrt zum Feuerwehrgelände im Osten des Grundstücks zwischen “Lindenwall“ und Betriebsgebäuden wird derzeit für an- und abfahrende Fahrzeuge gleichzeitig genutzt. Dies führt im Einsatzfall u.U. zu einer Behinderung der ausrückenden Einsatzfahrzeuge durch die einfahrenden Privatfahrzeuge der Einsatzkräfte.

Mit der Erweiterung der Feuerwehrfläche um das Flurstück 151 kann eine weitere Zufahrt zum Gelände geschaffen werden, die den Privat-PKW des Feuerwehrpersonals vorbehalten wäre. Pro Feuerwehreinsatz ist mit nicht mehr als 25 Personen zu rechnen, die mit einem Privatwagen die neue Zufahrt nutzen werden (also im Maximum mit nicht mehr als 25 PKW).
Zum Verlassen des Feuerwehrgeländes wird weiterhin ausschließlich die bestehende Zu- und Abfahrt im Osten des Geländes genutzt.

Da die Feuerwache im Osten und im Süden vom Stadtwall, der als Bodendenkmal in seinem Bestand gesichert wird, umgeben ist, verbieten sich alternative Erschließungen z.B. über den “Regenstorplatz“. Eine Zufahrt von der “Kohlstraße“ längs des Inneren Wallgrabens ist ebenfalls nicht möglich, da mit der Zufahrt auch eine unzulässige Beeinträchtigung der Wallanlage einhergeht.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Jo zur Brügge-Löhr, Telefon: 0 52 61 - 213 303, E-Mail: j.zur-bruegge-loehr@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 24.08.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.12.2002 - 17.01.2003, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 31.03.2003, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.04.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1990
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung
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      Textliche Festsetzung
    • Begründung
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      Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
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      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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