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Bauleitplanung

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Flächennutzungsplan 01. Änderung "Am Wasserturm"

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo umfasst die Flächen zwischen den Straßen "Am Wasserturm" bis zum "Molinder Grasweg".

a) - Darstellung des "Südrings" als innerstädtische Entlastungsstraße südlich entlang der Bahnlinie.
b) - Vergrößerung der gewerblichen Bauflächen zwischen den Straßen "Molinder Grasweg" und "Am Wasserturm". Änderung von Grünflächen im o. g. Bereich.
c) - Änderung der gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen.

Zu a) Die Verkehrsbelastung der Innenstadt mit überwiegend Wohnnutzung ist auf Dauer nicht mehr hinnehmbar. Das Verkehrsgutachten Harder zeigt, dass eine Straße südlich entlang der Bahn in bezug auf die Verkehrsberuhigung des Wohnstandortes Innenstadt einen hohen Effekt haben wird. Für diese Straße müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der Straßenzug "Südring" wird anbaufrei vom Knotenpunkt Schratweg bis zum Knotenpunkt Lemgoer Straße/Pagenhelle verlaufen. Mit den kreuzenden Straßen ist der Südring jeweils in z.T. signalisierten Knoten- bzw. Kreuzungspunkten verknüpft. Er verläuft im östlichen Abschnitt in etwa auf vorhandener Trasse (Braker Weg), im westlichen Abschnitt muss er überwiegend neu trassiert werden im Bereich des im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten Grünstreifens. Aus diesem Grunde ist hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Zu b) Um die gewerbliche Nutzung auf Dauer zu stärken und Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe zu schaffen, soll das Gewerbegebiet nach Osten vergrößert werden. Die Lage der gewerblichen Flächen südlich angrenzend an den Südring ist auch aus Immissionsschutz gründen sinnvoll. Durch Erweiterung des Gewerbegebietes muss auch die , Lage der Grünflächen verändert werden, die vorwiegend als "Abschirmungsgrün" zwischen gewerblicher und Wohnbaufläche dienen soll. Weiterhin wird eine bestehende Waldfläche dargestellt.

Zu c) Durch die vorgenannte Erweiterung des Gewerbegebietes und der Grünflächenänderung entfällt die gemischte Baufläche. Entlang des Detmolder Weges bis zu den Grünflächen werden Wohnbauflächen dargestellt. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Molinder Grasweg/ Am Wasserturm" (61 26 01.31) durchgeführt.


Alle hier gezeigten Flächennutzungsplanänderungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 21, E-Mail: 5.610@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 23.02.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.08.1993 - 20.09.1993, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 31.01.1994, Feststellungsbeschluss
  • 25.07.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

  • Plandarstellung
    • Flächennutzungsplan
      Sie können sich die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Flächennutzungsplan
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Daten
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild



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