Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 87 Radweg zwischen Neuendorf - Duben
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planfeststellungsbeschluss ist am 27.05.2024 mit dem Geschäftszeichen 2109-31102/0087/018 erlassen worden.
Nach dem Akzeptieren der Nutzungshinweise wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert.
Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in den Städten Luckau und Lübben zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Die ausgelegten Pläne sind maßgeblich.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bekanntmachungen der Städte Luckau und Lübben in den Amtsblättern. Die Bekanntmachungen enthalten neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und in die Planunterlagen. Die Auslegung in Luckau erfolgt im Zeitraum vom 01.07. bis zum 15.07.2024, in Lübben ist sie im Zeitraum vom 15.07. bis 30.07.2024 vorgesehen.
Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de