Stadt lbvbrandenburg

Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Planfeststellungsbeschluss für den 4-streifigen Neubau der Bundesautobahn 14 von Anschlussstelle Wittenberge bis Anschlussstelle Karstädt von Bau-km 2+000 bis 19+777 (VKE 1154) einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss ist am 01.03.2024 mit dem Geschäftszeichen 2104-31101/0014/004 erlassen worden.

Nach dem Akzeptieren der Nutzungshinweise wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in den Städten Wittenberge, Perleberg und Wittstock/Dosse, in den Ämtern Bad Wilsnack/Weisen und Lenzen-Elbtalaue sowie in den Gemeinden Karstädt, Gumtow, Plattenburg, Heiligengrabe zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Der ausgelegte Planfeststellungsbeschluss und die ausgelegten Planunterlagen sind für die Umsetzung des Vorhabens maßgeblich.

Bitte beachten Sie die jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachungen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist (vom 2. Mai 2024 bis einschließlich 15. Mai 2024) nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und in die Planunterlagen.

Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen und des Planfeststellungsbeschlusses haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan außerhalb der Dienststunden sowie vor und nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.

Die Planfeststellungsbehörde hat keinen redaktionellen Einfluss auf die im pdf-Format zur Verfügung stehenden Planunterlagen. Sich eventuell aus den Planunterlagen ergebende urheber- oder lizenzrechtliche Fragen sind daher stets direkt an den jeweiligen Vorhabenträger zu richten.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde 

 
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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121