Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Planfeststellungs- / Anhörungsverfahren
Bundesstraße B 5 Freie Strecke und Radweg Pessin - Haage
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Durchführung des oben genannten Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Im Anschluss an diesen Text, werden Ihnen die digitalisierten Planfeststellungsunterlagen ab dem 02.01.2023 präsentiert, so wie sie derzeit in den betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden ausliegen bzw. ausgelegen haben.
Die Planunterlagen liegen bzw. lagen in folgenden, betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden während der Dienststunden in der Zeit vom 02. Januar 2023 bis 01. Februar 2023 aus:
- Amt Friesack
Bitte beachten Sie unbedingt die hierzu ergangene öffentliche Bekanntmachung im jeweiligen Amtsblatt oder den jeweiligen Aushängen. Diese Fristen sind allein maßgeblich! Die Bekanntmachung enthält weiterhin Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Adressaten für Einwendungen sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.
Ihre Einwendungen und Bedenken gegen die Planung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist gegenüber der Anhörungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr oder in den o.g. Verwaltungen vorbringen. Bitte schreiben Sie uns oder dem auslegenden Amt Ihre Einwendung: unterschrieben, mit ladungsfähiger Adresse und hilfsweise Telefonnummer.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de