Stadt lbvbrandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der hier veröffentlichten Planung handelt es sich um die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn im Abschnitt Brandenburg von km 5,969 bis km 13,965.

Vorhabenträgerin ist die Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft.

Am 21.09.2023 und vom 25.-28.(29.)09.2023 findet der Erörterungstermin für den Brandenburger Abschnitt in Wandlitz und in Mühlenbecker-Land statt. Bitte informieren Sie sich darüber im aktuellen Amtsblatt dieser Gemeinden oder hier in dieser Homepage unter Planfeststellungsunterlagen.

Der Antrag vom 20.12.2021 wurde am 21.12.2021 bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr zu Planfeststellung eingereicht.

Im Anschluss an diesen Text, werden Ihnen die digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert, so wie sie derzeit in den betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden ausgelegen haben. Über diese internetgestützte Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den Plan auch außerhalb der Dienststunden Ihrer Verwaltung und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Einwendungsfrist zu informieren.


Die Planunterlagen für das Land Brandenburg liegen bzw. lagen in folgenden, betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden während der Dienststunden in der Zeit vom 08.08.2022 bis 07.09.2022 aus:

Gemeinde Mühlenbecker Land

Gemeinde Wandlitz

Stadt Oranienburg

Bezirksamt Berlin-Pankow.


Die Einwendefrist endet(e) am 07.10.2022 um 24:00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt die hierzu ergangene öffentliche Bekanntmachung im jeweiligen Amtsblatt oder den jeweiligen Aushängen. Diese Fristen sind allein maßgeblich! Die Bekanntmachung enthält weiterhin Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Adressaten für Einwendungen sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.

Ihre Einwendungen und Bedenken gegen die Planung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist gegenüber der Anhörungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr oder in den o.g. Verwaltungen vorbringen. Bitte schreiben Sie uns oder dem auslegenden Amt Ihre Einwendung: unterschrieben, mit ladungsfähiger Adresse und hilfsweise Telefonnummer.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://lbv.brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind.

Hinweis:

Die Planunterlagen von km 0,570 bis km 5,969 für das Land Berlin liegen bzw. lagen im gleichen Zeitraum im Bezirk Berlin-Pankow und in der Gemeinde Mühlenbecker Land aus. Bitte beachten Sie die Bekanntmachung für das Land Berlin, wenn Sie Einwendungen erheben möchten oder eine Stellungnahme abgeben wollen.

 

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).


Mit freundlichen Grüßen

Frau Röding

Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde

Ja, ich akzeptiere die Nutzungshinweise.
Nein, ich akzeptiere die Nutzungshinweise nicht und werde zur Startseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr geleitet.

Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121