Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Planfeststellungs- / Anhörungsverfahren
B 102 Ortsumgehung Premnitz - Rathenow
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbetrieb Straßenwesen hat seine Planung geändert.
Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt.
Die Erörterung findet statt am: 11.10./12.10./13.10 und 17.10.2023 um 10:00 Uhr im Kulturhaus Premnitz, Fabrikenstr. 5, 14727 Premnitz
Sollten die genannten Termine aus Zeitgründen nicht beendet werden können, wird die Erörterung ggf. am 01.11.2023 fortgeführt. Für den 17.10.2023 ist die Erörterung der Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Am 11.10./12.10./13.10.2023 folgt die Erörterung der privaten Einwender. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Bitte informieren Sie sich darüber im aktuellen Amtsblatt der Stadt Rathenow bzw. auf der Homepage der Stadt Premnitz oder hier auf unserer Homepage unter Planfeststellungsunterlagen.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
Anhörungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de