Stadt lbvbrandenburg

Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 

Planfeststellungs- / Anhörungsverfahren für den Ausbau der Bundesstraße 115 in der Ortslage Lübben

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Durchführung des oben genannten Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Im Anschluss an diesen Text, werden Ihnen die digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert, so wie sie in den betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden ausliegen.


Die Planunterlagen lagen bereits im Amt Dahme/Mark aus. Aktuell (ab 14.03.22 für Dauer eines Monats) können die Unterlagen in der Stadt Lübben eingesehen werden.


Bitte beachten Sie unbedingt die hierzu ergangene öffentliche Bekanntmachung im jeweiligen Amtsblatt oder den jeweiligen Aushängen. Diese Fristen sind allein maßgeblich! Die Bekanntmachung enthält weiterhin Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Adressaten für Einwendungen sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.
Über diese internetgestützte Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den Plan auch außerhalb der Dienststunden Ihrer Verwaltung und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Einwendungsfrist zu informieren.

Ihre Einwendungen und Bedenken gegen die Planung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist gegenüber der Anhörungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr oder in den o.g. Verwaltungen vorbringen. Bitte schreiben Sie uns oder dem auslegenden Amt Ihre Einwendung: unterschrieben, mit ladungsfähiger Adresse und hilfsweise Telefonnummer.
 
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://lbv.brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind.

 

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 


Mit freundlichen Grüßen
Die Anhörungsbehörde
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Nein, ich akzeptiere die Nutzungshinweise nicht und werde zur Startseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr geleitet.

Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121