Stadt lbvbrandenburg

Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 

Planfeststellungs- / Anhörungsverfahren

B 168, Neubau eines Geh-/Radweges zwischen der L 441 (Abzweig Möllen) und Friedland

 
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten auf diesem Weg auch Erfahrungen über die Akzeptanz der Internetdarstellung und die Handhabbarkeit der Software sammeln. Uns interessieren dazu Ihre Vorschläge und Kritiken. Über positive Äußerungen freuen wir uns natürlich auch. Stellen Sie uns Ihre Fragen oder äußern Sie Anregungen. Wir freuen uns über jeden Nutzer dieses Angebotes.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 


Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121